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Hilfe & FAQ

Antworten auf Ihre Fragen.

Hier finden Sie die häufigsten Fragen rund um Hausgeld, Mietverhältnis, Eigentümerversammlung und mehr. Filterbar nach Eigentümer, Mieter, Beirat und Bewohner.

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Objektmanagement & WEG

Hausordnung, Eigentümerversammlung, Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt Maßnahme und Finanzierung (Rücklage, Sonderumlage, Kredit). Eine Mieterhöhung/Umlage beim vermieteten Eigentum ist nach Gesetz möglich.

Üblich: 22:00–6:00 Uhr (Nacht), 13:00–15:00 Uhr (Mittag), plus Sonn- und Feiertage. Exakte Zeiten finden Sie in der Hausordnung und vor allem im Kommunalrecht. Konkret können Sie dies auf der Internetseite der Behörde einsehen.

Nur an geeigneten Steckdosen/Plätzen, die Ihrer Wohnung zugeordnet sind. Hausordnung und Brandschutz beachten. Laden im Treppenhaus ist meist streng untersagt. Ladesäulen erfordern einen Genehmigungsbeschluss der Eigentümerversammlung.

Die Hausordnung, sofern vorhanden, hängt im Hausflur aus und ist Teil des Mietvertrags. Sie regelt das Zusammenleben im Haus.

Gemeinschaftsschäden: Verwaltung. Miet-/Sondereigentumsschäden: Eigentümer/Vermieter oder Mieter je nach Fall. Einzeleigentum: Eigentümer oder Objektmanager der Verwaltung.

Räume gleichmäßig auf angemessene Temperaturen beheizen und täglich stoß- bzw. querlüften. Räume nicht auskühlen lassen, Möbel nicht direkt an die Wand stellen, Hygrometer empfohlen. Richtig heizen: - Konstante Temperaturen halten (Wohnräume ca. 20°C, Schlafzimmer 18°C) - Nicht permanent auf höchste Stufe drehen, lieber gleichmäßig heizen - Heizkörper nicht blockieren (z.B. durch Möbel oder Vorhänge) - Bei Abwesenheit Heizung nicht komplett ausschalten, sondern leicht herunterdrehen Richtig lüften: - Stoßlüften: mehrmals täglich 5–10 Minuten alle Fenster weit öffnen - Querlüften: Fenster auf gegenüberliegenden Seiten öffnen - Kippstellung vermeiden, da der Luftaustausch gering ist und Wände auskühlen - Badezimmer und Küche nach Nutzung gezielt lüften

Müllentsorgung erfolgt nach kommunalen Vorgaben. Bitte Sperrmülltermine beachten. Falschfüllungen verursachen Mehrkosten. Die Standorte von Recyclinghöfen finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Behörde.

Im Sondereigentum (z.B. Innenanstrich, Bodenbelag) ist dies frei möglich. Am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fenster, tragende Wände, Balkon) nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft mittels Genehmigungsbeschluss. Hierfür müssen Sie vorab der Verwaltung einen ausformulierten Antrag zur Eigentümerversammlung einreichen.

Nur mit Genehmigung der Eigentümerversammlung. Ein Antrag mit Standortbeschreibung und technischen Details ist schriftlich bei der Verwaltung einzureichen.

Nur mit Genehmigung aller Eigentümer. Ein Antrag mit Standortbeschreibung und technischen Details ist schriftlich bei der Verwaltung einzureichen. Als Mieter dürfen Sie nicht ohne Zustimmung des Vermieters eine Solaranlage oder ein Balkonkraftwerk anbringen. Die wichtigsten Punkte: - Zustimmung des Vermieters: schriftliche Erlaubnis notwendig, Vermieter kann Bedingungen stellen (z.B. Rückbau bei Auszug, Haftung für Schäden) - Technische und rechtliche Voraussetzungen: Balkon-/Stecker-Solargeräte gelten rechtlich als Anlage zur Eigenversorgung, müssen aber sicher installiert werden - Anschluss ans Stromnetz: ggf. Genehmigung des Netzbetreibers nötig - Versicherung: Schäden müssen abgedeckt sein (Haftpflicht oder Hausversicherung)

Nur, wenn Hausordnung/Beschlüsse es zulassen. Funkenflug und Rauch müssen vermieden werden. Bitte Rücksicht auf Nachbarn nehmen.

Eigentümer: bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum sind zustimmungs- bzw. beschlusspflichtig. Ein entsprechender Antrag zur nächsten Eigentümerversammlung muss ausformuliert schriftlich an die Hausverwaltung eingereicht werden. Mieter: nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters; Rückbaupflicht möglich.

Kurzzeitvermietungen für Airbnb sind ausgeschlossen. Eine Untervermietung über einen längeren Zeitraum bedarf der Zustimmung des Eigentümers. Folgende Angaben benötigen wir: - Name des Untermieters - Telefonnummer - E-Mail-Adresse - Zeitraum der Untervermietung (Start- und Enddatum) - Ausweiskopie des Untermieters - Bonitätsunterlagen (Schufa, Gehaltsnachweise/Bürgen, Mieterselbstauskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung) Für die Dauer der Untervermietung fällt eine monatliche Pauschale in Höhe von 40,00€ an (gem. §553 Abs. 2 BGB).

Entweder durch einen beauftragten Dienstleister oder Umlage auf die Bewohner gemäß Vertrag/Beschluss. Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss aus Haftungs- und WEG-rechtlichen Gründen einen Dienstleister damit beauftragen.

Hunde und Katzen meist erlaubt: Zustimmung vom Vermieter (und ggf. WEG-Regeln) erforderlich. Kleintiere wie Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Ziervögel und Fische: in der Regel ohne Zustimmung erlaubt. Tiere dürfen keine Belästigung darstellen und müssen artgerecht gehalten werden. Vermieter kann die Haltung erlauben oder ablehnen. Eine schriftliche Vereinbarung empfiehlt sich. Sonderfälle: Tierhaltung kann durch Hausordnung oder besondere Regeln eingeschränkt sein.

Fluchtwege müssen grundsätzlich freigehalten und Brandschutzauflagen eingehalten werden. Temporäres Abstellen nur, wenn nicht behindert wird. Kinderwagenregelungen siehe Hausordnung. Schuhregale sind aufgrund der Brandlast nicht gestattet.

Der Entwurf kommt zu Beginn des Jahres. Der Beschluss wird in der Versammlung gefasst. Die Jahresabrechnung kommt nach Abschluss des Geschäftsjahres. Ihre Abrechnungsunterlagen erhalten Sie, sobald alle Unterlagen der Versorger für Energie, Wasser und Allgemeinstrom sowie die Heizkostenabrechnung vorliegen. Nach Beendigung der Kassenprüfung mit Ihrem Kassenprüfer oder Verwaltungsbeirat werden Ihnen die Unterlagen zugesandt.

Mindestens einmal im Jahr. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte der Einladung, die spätestens drei Wochen vorher schriftlich versendet wird. Sofern Sie noch keine Einladung erhalten haben, steht noch kein finaler Termin fest.

Miete: in der Regel bis zum 3. Werktag eines Monats. Hausgeld: gemäß Wirtschaftsplan meist zum Monatsanfang, 3. Werktag eines Monats oder Quartals.

Gemäß WEMoG, der novellierten Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes, ist die Eigentümerversammlung beschlussfähig, sobald ein Eigentümer, ein bevollmächtigter Vertreter oder eine Vollmacht zum Beginn der Versammlung vorliegt. Die Beschlussfähigkeit ist die Grundlage für rechtsgültige Beschlussfassungen.

Teilen Sie uns frühzeitig mit, wer einzieht. Ein neuer Mietvertrag und/oder eine Aufteilung der Heizkostenabrechnung kann erforderlich sein.

Bitte informieren Sie uns über den Mieterwechsel, damit Sie eine aufgeteilte Heizkostenabrechnung bekommen können. Wichtig hierfür ist das Datum des Mieterwechsels. Der Mieter muss sich an die Hausordnung halten. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann auch der Eigentümer belangt werden.

Das monatliche Hausgeld in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist der regelmäßig zu zahlende Beitrag jedes Eigentümers zur Deckung der laufenden Bewirtschaftungs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten des gemeinschaftlichen Eigentums.

Gemeinschaftseigentum betrifft z.B. Dach, Fassade, Fenster, tragende Wände, Treppenhaus und Leitungen bis zur Wohnungstür. Sondereigentum betrifft Ihre Wohnung innen, z.B. Bodenbeläge, Tapeten und Innentüren. Im Einzeleigentum verfügen wir über alles, was mit dem Objekt zu tun hat – in der Wohnung sowie außerhalb. Merksätze: - Gemeinschaftseigentum: "Gehört allen, Entscheidungen gemeinschaftlich" - Einzeleigentum/Sondereigentum: "Gehört mir allein, ich kann selbst bestimmen"

Der Wirtschaftsplan ist eine Vorausschau für das kommende Jahr und definiert Ihre Hausgeldzahlung – den sogenannten Vorschuss. Die Jahresabrechnung zeigt die tatsächlichen Kosten des vergangenen Jahres und stellt Ihr persönliches Abrechnungsergebnis dar.

Der Beirat unterstützt die Verwaltung, prüft Abrechnungen und ist Vermittler zwischen Eigentümern und Verwalter. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Fortlaufendes Verzeichnis aller Beschlüsse der WEG. Die Beschlusssammlung ist im Portal einsehbar.

Zweckgebundene Rücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft für künftige Maßnahmen zur Instandhaltung der Immobilie. Die Instandhaltungs-/Erhaltungsrücklage wird anteilig vom Eigentümer getragen und nicht auf den Mieter umgelegt.

Notfälle sind: - Rohrbruch (akuter Wasseraustritt im Haus oder in der Wohnung) - Gasgeruch - Stromausfall im Haus - Heizungsausfall bei Kälte - Brand/Feueralarm - Schwerer Sturmschaden HINWEIS: Tropfende Wasserhähne oder defekte Rollläden zählen nicht als Notfall.

Sie enthält Informationen zum Mietverhältnis und wird von Ämtern (z.B. Einwohnermeldeamt oder Jobcenter) verlangt.

Die Wohnungsgeberbescheinigung erstellt der Vermieter. Der Vermieter kann das Formular auf der Tenbrink-Homepage unter dem Reiter "Kontakt & Formulare" herunterladen.

Reichen Sie bitte Ihre Einwände vor der Eigentümerversammlung schriftlich bei der Hausverwaltung ein. Auf Wunsch können Sie Einsicht in die Belege nehmen.

Vorlage der unterzeichneten Verwaltervollmacht, Übergabe aller Unterlagen/Konten, Information an Dienstleister/Versicherer, Anpassung Vollmachten/Bankmandate.

Informieren Sie Ihren Vermieter über den Verlust des Schlüssels. Neue Schlüssel können nur vom Eigentümer schriftlich bei der Verwaltung beantragt werden. Das Formular zur "Schlüsselbestellung" finden Sie auf der Tenbrink-Homepage unter dem Reiter "Kontakt & Formulare". Schicken Sie es im Nachgang per E-Mail an info@tenbrink-ms.de. Wichtig: Geben Sie immer die Schlüsselnummer mit an. Diese finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

Solche Maßnahmen können rückgängig gemacht werden. Eigentümer haften für alle entstehenden Schäden oder Folgekosten. Hierzu muss ein Antrag auf Rückbau schriftlich bei der Verwaltung eingereicht werden.

Melden Sie den Befall schriftlich (Art des Schädlings, Ort, Ausmaß, Datum). Dokumentieren Sie mit Fotos und Notizen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung schädlingsfrei zu halten und beauftragt in der Regel eine Fachfirma. Eigene Maßnahmen: - Lebensmittel abdecken, Müll regelmäßig entsorgen, Ritzen abdichten - Keine eigenmächtigen chemischen Maßnahmen, da die Kosten sonst nicht übernommen werden

In der Regel gibt es eine Gebäudeversicherung (Feuer, Wasser, Sturm), eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sowie eine Beiratshaftpflichtversicherung, wenn ein Beirat gewählt wurde. Details können bei der Verwaltung angefragt werden.

Gemeinschaftseigentum: Hausverwaltung. Sondereigentum/Mietsache: Vermieter oder Mieter je nach Verantwortungsbereich (Kleinreparaturklausel beachten). Einzeleigentum: Immer der Objektmanager in Absprache mit dem Eigentümer.

Im Grundbuch eingetragene Eigentümer oder deren bevollmächtigte Vertreter. Prüfen Sie bitte vorab Ihre Teilungserklärung, wen Sie bevollmächtigen dürfen. Mieter dürfen nur mit Einverständnis der Eigentümer teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Üblicherweise übernimmt ein Gärtner die Pflege. Bei Sondernutzung kann der Bewohner verpflichtet sein.

Nach Verfügbarkeit und Zuordnung (Teilungserklärung/Sondereigentum/Sondernutzungsrecht/Miete). Stellplätze im Einzeleigentum (EET) sind meist an Wohnungen gebunden und werden in der Regel mit vermietet.

Wir nehmen die schriftliche Meldung über das Onlineportal (sofern für Ihre Liegenschaft aktiv) oder das Kontaktformular auf. Auch können Sie uns telefonisch informieren. Wir prüfen den Schaden, informieren die Versicherung und beauftragen bei Bedarf eine Fachfirma zur Reparatur. Über den Status der Bearbeitung informieren wir Sie im weiteren Verlauf.

Nutzer tragen anteilig die damit verbundenen Kosten, sofern dies in der Teilungserklärung oder per Beschluss geregelt ist. Details können Ihrer Teilungserklärung entnommen werden.

Sie werden schriftlich informiert. Größere Maßnahmen werden mit voraussichtlicher Dauer und Einschränkungen rechtzeitig angekündigt.

Informationen erfolgen über Rundschreiben oder die Eigentümerversammlung. Für größere Maßnahmen wird in der Regel ein Beschluss gefasst und ein Finanzierungskonzept erstellt. Über den zeitlichen Ablauf werden Sie frühzeitig informiert.

Sprechen Sie den Nachbarn an. Bei fortdauernden Störungen dokumentieren Sie ein Lärmprotokoll und wenden sich an das zuständige Ordnungsamt. Für ordnungswidrige Angelegenheiten ist die Verwaltung nicht zuständig.

Das hängt vom Gebäudealter, Zustand und der Beschlusslage ab. Durchschnittlich ca. 15–30€/m² jährlich. Die exakte jährliche Zuführung entnehmen Sie bitte Ihrem Wirtschaftsplan.

Bitte melden Sie die Mängel/Schäden telefonisch oder senden Sie eine schriftliche Mängelmeldung (inkl. Fotos, falls möglich) per E-Mail, über Ihr Onlineportal (sofern bereits freigeschaltet) oder über das Kontaktformular der Hausverwaltung.

Einreichung bitte schriftlich, möglichst mit Begründung, bis spätestens zwei Wochen vor Versand der Einladung zur Versammlung. Der Antrag muss von Ihnen ausformuliert werden und sämtliche dazugehörigen Unterlagen müssen beigefügt werden.

Schildern Sie den Mangel schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax mit Datum, Uhrzeit und ggf. Foto. Mündlich reicht rechtlich oft nicht aus. Dies ist Grundlage für Mietminderung oder Fristen. Mangel genau feststellen: - Beschreiben Sie klar, welcher Mangel vorliegt (z.B. tropfender Wasserhahn, Schimmel, defekte Heizung) - Dokumentieren Sie mit Fotos oder kurzen Notizen - Angaben sollten enthalten: Beschreibung des Mangels, Ort des Mangels und Datum der Feststellung

Sie können nach Terminabsprache Einsicht in Beschluss-Sammlungen, Abrechnungen, Verträge, Versammlungsprotokolle und Gutachten nehmen. Die Einsichtnahme ist kostenfrei. Kopien können gegen Erstattung der Kosten erstellt werden. Die meisten Unterlagen können wir Ihnen digital zur Verfügung stellen.

Bitte übermitteln Sie das ausgefüllte SEPA-Formular, welches von der Tenbrink-Homepage unter "Kontakt & Formulare" heruntergeladen werden kann, an info@tenbrink-ms.de.

Die Höhe des Hausgeldes basiert auf einem Wirtschaftsplan, der in der Eigentümerversammlung beschlossen wird.

Die Amtszeit beträgt in der Regel 1 bis max. 5 Jahre laut Verwaltervertrag, kann aber durch Beschluss verlängert oder verkürzt werden.

Schriftlich oder digital mit Tagesordnung, ca. 3–4 Wochen vor dem Termin, sobald die Abrechnungsunterlagen abschließend von Ihrem Kassenprüfer oder Beirat geprüft wurden.

Melden Sie den Befall sofort. Ursachen können falsches Lüften oder bauliche Mängel sein. Ein Gutachten kann erforderlich sein. Ursache prüfen: Woher kommt der Schimmel? Richtig lüften: Feuchtigkeit reduzieren, regelmäßig stoßlüften. Haftung: Schimmel durch falsches Lüften wird nicht vom Eigentümer übernommen.

Zeitnah nach Protokollierung und ggf. Ablauf der Anfechtungsfrist. Die Verwaltung steuert Ausschreibungen, Vergaben und Termine.

Die Kontrolle erfolgt durch den Verwaltungsbeirat und die Eigentümerversammlung. Eigentümer können Einsicht in Abrechnungen und Belege nehmen.

Buchhaltung & Abrechnungen

Hausgeld, Nebenkosten, Betriebskosten und Rückerstattungen.

Bitte innerhalb eines Monats nach Zugang melden. Wir erläutern Positionen und korrigieren diese ggf.

Die Rückerstattung der Betriebskostenabrechnung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Sofern Sie uns keine Einzugsermächtigung der Miete und Betriebskosten erteilt haben, teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit. Die Rückerstattung erfolgt ca. 4 bis 6 Wochen nach Versand der Betriebskostenabrechnung, sofern kein Widerspruch gegen die Abrechnung durch Sie eingelegt wurde. Die Rückerstattung bzw. Nachzahlung der Hausgeldabrechnung erfolgt 4 Wochen nach der Jahreseigentümerversammlung, auf der die Hausgeldabrechnung beschlossen wurde.

Basis ist der genehmigte Wirtschaftsplan. Anpassungen erfolgen bei Energie-/Versicherungspreisen oder nach Beschlüssen der WEG.

In der Regel enthalten: Heizkosten, Wasser, Müllentsorgung, Reinigung, Hauswart, Aufzug, Allgemeinstrom, Grundsteuer. Details siehe Abrechnung. Sie erhalten die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum. Guthaben/Rückstände werden verrechnet.

In der Regel enthalten: Heizkosten, Wasser, Müllentsorgung, Reinigung, Hauswart, Aufzug, Allgemeinstrom, Grundsteuer. Details siehe Abrechnung. Sie erhalten die Betriebskostenabrechnung im Laufe des folgenden Jahres bis spätestens 31.12. Zuerst müssen alle Unterlagen/Rechnungen von den Abrechnern und Stadtwerken eingegangen und die Hausgeldabrechnung erstellt worden sein. Danach werden die Betriebskostenabrechnungen / Nebenkostenabrechnungen erstellt.

Wie die Nebenkostenabrechnung. Zusätzlich werden Reparaturen, Versicherungen und Zuführungen zu Rücklagen berücksichtigt, abzüglich Vorauszahlungen.

GdWE: Grundsätzlich machen wir keine Ratenzahlungen, da eine GdWE nicht als Bank fungiert und die Wirtschaftlichkeit des Objekts gegeben sein muss. Mietwohnung: Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Objektmanager auf und vereinbaren Sie mit ihm eine Ratenzahlung. Hierfür müssen Sie den Grund und die Laufzeit angeben.

Achten Sie auf sparsames Verhalten. Bei Unklarheiten oder Abweichungen helfen wir Ihnen bei der Prüfung der Abrechnung.

Nach Mietvertrag/Teilungserklärung/Beschlüssen, z.B. nach Wohnfläche, Verbrauch, Einheiten oder festem Schlüssel. Bei vorhandenen Messeinrichtungen nach Verbrauch. Bei Heizkosten im Verhältnis 30% nach Fläche / 70% nach Verbrauch.

Vermietung & Mietverhältnis

Einzug, Auszug, Kaution, Untervermietung und Wohnungsübergabe.

Nach Prüfung der Nebenkosten und Schäden (gesetzliche Prüf- und Abrechnungsfristen). Nach ca. acht Wochen wird die Kaution anteilig ausgezahlt. Ein Sicherheitseinbehalt wird zurückgehalten und mit den noch ausstehenden Nebenkosten automatisch verrechnet.

Ob eine Renovierungspflicht besteht, hängt vom Mietvertrag ab. In vielen Fällen genügt eine besenreine Übergabe.

Der Mieter meldet sich an/um. Für Zentralheizung/Wasser ist keine separate Anmeldung nötig.

Nach schriftlicher Anfrage und Identitätsnachweis. Bearbeitungszeit: 5 Werktage.

Untervermietung ist genehmigungspflichtig. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Angabe des Untermieters und der Dauer. Die Untervermietung läuft über den Objektmanager des jeweiligen Objekts. Untervermietung wird mit einer Pauschale von 40,00€/Monat berechnet.

- Mieterselbstauskunft - Einkommensnachweise (Kopie der letzten drei Gehaltsnachweise, Kopie Arbeitsvertrag o.ä.) - Alternativ eine Bürgschaft - Kopie Ihres Personalausweises - Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des jetzigen Vermieters - Aktuelle Schufa-Auskunft

- Übergabeprotokoll - Zählerstände - Hausordnung - Ansprechpartner der Hausverwaltung - Wohnungsgeberbescheinigung - ggf. Bedienungsanleitungen

Terminvereinbarung, Erstellung eines Protokolls mit Bewertung und Fotos der Zählerstände, Mängel und Schlüssel. Schönheitsreparaturen/Abnutzung nach Vertrag. Bei der Wohnungsübergabe wird mit der Software Chapps ein Protokoll erstellt: Jeder Raum wird bewertet und mit Fotos dokumentiert, die Zählerstände werden abgelesen, die Schlüssel übergeben und am Ende erhält jede Partei das Protokoll als PDF.

Kundenportal

Nutzung des digitalen Eigentümer- und Mieterportals.

Wenn Sie sich einloggen, kommen Sie zunächst auf die sogenannte Pinnwand. Das ist die Übersicht Ihres Kundenportals, auf der Sie die aktuellsten und wichtigsten Themen auf einen Blick finden (Wichtige Kontakte, Mitteilungen, Meine Anfragen, etc.). Service: Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Anfrage an Ihre Hausverwaltung zu stellen, bestehende Anfragen zu beobachten und zu kommentieren. Außerdem finden Sie hier Ansprechpartner mit aktuellen Kontaktdaten. Infos & Dokumente: Hier können Sie sämtliche Mitteilungen Ihrer Hausverwaltung einsehen sowie aktuelle Termine, Ihre Dokumente und den FAQ-Bereich. Community: Das Schwarze Brett ist der Bereich, in dem Sie sich mit Ihren Nachbarn austauschen können.

Frage nicht dabei?

Schreiben Sie uns an info@tenbrink-ms.de oder rufen Sie uns an unter 0251 972 10 03. In dringenden Notfällen bis 22 Uhr unter 0173 86 111 66.

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