Selbstauskunft Bürge
Vorlage für Bürgen zur Bonitätsprüfung im Rahmen eines Mietverhältnisses.
Wann wird eine Selbstauskunft des Bürgen benötigt?
Wenn ein Mietinteressent einen Bürgen stellt, z.B. weil das eigene Einkommen nicht ausreicht, wird vom Bürgen eine Selbstauskunft verlangt. Dies ist ein übliches Verfahren bei der Vermietung von Wohnraum.
Welche Angaben werden erfragt?
- Persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
- Beruf und Nettoeinkommen
- Angaben zu eidesstattlichen Versicherungen
- Angaben zu laufenden Vollstreckungsmaßnahmen (Pfändung, Insolvenz etc.)
Zustimmung zur Bonitätsprüfung
Mit der Selbstauskunft erteilen Sie die Zustimmung zur Prüfung Ihrer Bonität durch den Vermieter oder Hausverwalter bei der Creditreform, Schufa oder einer anderen Großauskunft sowie zur Abfrage über das bisherige Mietverhältnis.
Die Selbstauskunft kann nicht von Ihnen verlangt werden. Die vollständige und wahrheitsgemäße Erteilung der Auskünfte wird jedoch vom Vermieter zur Vorbedingung einer eventuellen Vermietung gemacht.
Selbstauskunft Bürge (PDF)
Vorlage zum Ausdrucken und Ausfüllen
