Mietverwaltung
Wohnungsgeberbestätigung
Pflichtdokument nach § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Seit November 2015 ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, dem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Dieses Dokument wird vom Einwohnermeldeamt bei der An- oder Ummeldung verlangt.
Welche Angaben enthält das Dokument?
- Name und Anschrift des Vermieters/Eigentümers
- Adresse der vermieteten Wohnung
- Einzugsdatum
- Namen aller meldepflichtigen Personen (Mieter)
Wer muss die Bestätigung ausstellen?
Die Wohnungsgeberbestätigung muss vom Eigentümer oder der bevollmächtigten Hausverwaltung ausgestellt und unterschrieben werden. Der Mieter legt sie bei der Meldebehörde vor.
Wird die Bestätigung nicht oder nicht rechtzeitig ausgestellt, droht dem Wohnungsgeber ein Bußgeld von bis zu 1.000 EUR (§ 54 Abs. 3 BMG).
Wohnungsgeberbestätigung (PDF)
Vorlage nach § 19 Abs. 3 BMG zum Ausdrucken
