Tenbrink Immobilienverwaltung
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WEG-Verwaltung

Vollmacht / Stimmrechtsbote

Bevollmächtigen Sie eine Person, Sie auf der Eigentümerversammlung zu vertreten.

Sie können nicht persönlich an der Eigentümerversammlung teilnehmen? Erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht oder beauftragen Sie einen Stimmrechtsboten.

Vollmacht

Der Bevollmächtigte hat volles Rede- und Antragsrecht auf der Versammlung.

Stimmrechtsbote

Der Bote hat kein Rede- und Antragsrecht. Er gibt Ihre Stimme gemäß Ihren Weisungen ab.

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